Die Einsparungen in allen Bereichen der städtischenVerwaltungwirken sich selbstverständlich auch auf die Sport- förderung aus – und das wird alle Sport- vereine betreffen. Angesichts der Tatsache, dass bundesweit viele Sportstätten seit Jahren einen teils erheblichen Sanierungsbedarf haben, ist die Forderung des DOSB an die Bundesregierung umso wichtiger. Die Förderung des Sports ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Die Verantwortung der Bundesregierung, die Gesundheit der Bevölkerung durch den Sport zu stärken und zu fördern, ist ebenso wichtig wie beispielsweise eine breite Bildungsbasis oder die Aufnahme politischVerfolgter. Ich hoffe daher, dass die Bundesregierung die Sportförderung ernst nimmt und die notwendigen Finanzmittel bereitstellt. In den Sport zu investieren, bedeutet, in die Menschen zu investieren, ihre Gesundheit zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung derzeit nicht zufriedenstellend ist, müssen wir in der Sportvg weiterhinmit klugen undmutigen Entscheidungen unsere Zukunft gestalten. Das gelingt nur in der Gemeinschaft –mit allenMitgliedern, Freunden und Unterstützern. Ichwünsche uns allen Gesundheit, Spaß und Erfolg beimSport und in der Gemeinschaft. Herzliche Grüße Markus Bott Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde der Sportvg, der Forderung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) an die Politik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, jährlich eine zusätzliche Milliarde Euro in den Sport zu investieren, schließe ich mich gerne an. „Mit der imKoalitionsvertrag verankerten Bundesmilliarde für den Sport und durch die Mobilisierung der Mittel aus dem Investitions-Sondervermögen des Bundes mit Verteilung über die Länder und Kommunenmuss es gelingen, in den nächsten Jahren zusätzlich und jährlich eine Milliarde für die Sportinfrastruktur in Deutschland zu investieren.“ Diese zusätzlichenMittel sind umso notwendiger, da die Pressemitteilung der Stadt Stuttgart vom20. August 2025 in einem Rechtsgutachten die Frage behandelt, inwieweit Kommunen einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben, wenn sie im Auftrag von Bund oder Land Aufgaben übernehmenmüssen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Kommunen haben keinen Anspruch gegenüber demBund auf finanzielle Kompensation. Es gibt keine Verknüpfung (Konnexität) zwischen Aufgabenübertragung und Finanzausstattung – weder zwischen Bund und Ländern noch zwischen Bund und Kommunen. Schon gar nicht haben Kommunen einen Anspruch darauf, dass der Bund Aufgaben zurücknimmt oder auf die Erweiterung bestehender Aufgaben verzichtet. Dies bedeutet, dass die Stadt Stuttgart auf den hohen Kosten sitzen bleibt und einen drastischen Sparkurs einschlagenmuss. Einzelne Kostentreiber aufzuführen würde das Bild verzerren und einseitige politische Interpretationen zulassen. 3 SPORTVG FEUERBACH INFO-MAGAZIN 3-2025
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